Der Personalrat ist die Interessenvertretung aller Kolleginnen und Kollegen bei der Stadtverwaltung Gelsenkirchen, sowie den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. Aktuell vertreten wir mit 21 ordentlichen Mitgliedern unsere Kolleginnen und Kollegen.
Die Aufgaben des Personalrats sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) geregelt. Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrates gehört es unter anderem, darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen eingehalten werden. Dazu hat der Personalrat folgende Rechte:
- Mitbestimmungsrechte
- Mitwirkungsrechte
- Anhörungsrechte
- Beratungsrechte.
Darüber hinaus steht der Personalrat allen Kolleginnen und Kollegen jederzeit beratend zur Seite. Die erhaltenen Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.