Ab Montag, 23. Dezember 2024, geht die Stadt Gelsenkirchen in die Betriebsferien. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, stehen alle städtischen Dienststellen wieder zur Verfügung.
Kriterien für eine Förderung sind unter anderem ein möglichst breites Themenspektrum, die Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement, die Innovationsförderung und die Überbrückung von finanziellen Engpässen bei wichtigen, potentiell nachhaltigen Projekten. Förderentscheidungen trifft der Vorstand nach Vorgabe bzw. kontrolliert durch den Stiftungsrat.
Gemäß § 2 der Stiftungssatzung fördert die Bürgerstiftung Projekte und Aktivitäten in den Bereichen:
Seit Gründung sind mehr als 50 Projekte, Veranstaltungen oder Einrichtungen gefördert oder ermöglicht worden.
Sebastian Westphal
Telefon +49 (209) 17989311
Sparkasse GelsenkirchenBLZ 420 500 01Kto. 101 165 005IBAN: DE83 420 500 01 0 101 165 005BIC: WELADED1GEK
und
Volksbank Ruhr MitteBLZ 422 600 01Kto. 161 692 300IBAN: DE28 422 600 01 0 161 692 300BIC: GENODEM1GBU
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