Bevor es zum Gericht geht, helfen die Schiedsleute in Gelsenkirchen bei Streitangelegenheiten. Hier ist es möglich, in ruhiger Atmosphäre ein Problem zu schildern und sich auf die Verschwiegenheit und Unparteilichkeit der Schiedsleute zu verlassen. Anders als bei Juristen werden keine Urteile gesprochen, sondern zusammen mit den beiden Parteien Lösungen gefunden, mit denen alle Parteien einverstanden sind. Dafür werden die Schiedsleute regelmäßig geschult und ausgebildet und unterliegen außerdem einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch das Amtsgericht.
Anders als bei Gerichtsurteilen geht es bei Schiedsangelegenheiten nicht um Sieg oder Niederlage, sondern um Einigung. Das ist besonders dann von Vorteil, wenn es sich bei den Streitenden z. B. um Nachbarinnen bzw. Nachbarn oder Ex-Befreundete handelt. Eine solche gemeinsam gefundene Lösung des Problems ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Umgang der Parteien miteinander. Ein bei den Schiedsleuten abgeschlossener Vergleich ist übrigens 30 Jahre lang vollstreckbar.
Die Schlichtungsversuche werden dabei in der Regel von den ehrenamtlichen Schiedsfrauen und Schiedsmännern schnell bearbeitet – auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeiten. Sollte aber ein Schlichtungsversuch einmal erfolglos bleiben, können die Schiedsleute als einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle eine amtliche Bescheinigung darüber ausstellen – bei vielen Rechtsfällen eine zwingende Voraussetzung, um eine Klage bei Gericht einreichen zu können.
In Gelsenkirchen gibt es mehrere Schiedspersonen. Wer für einen Streitfall zuständig ist, ergibt sich aus dem Ort und der Straße, in der die Streitgegnerin oder der Streitgegner wohnt.
Da die Schiedsleute ehrenamtlich arbeiten, fallen bei den Schlichtungsversuchen lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) an. Unabhängig vom Streitwert können die Beteiligten schon für ca. 45 € einen Vergleich schließen und sich unter bestimmten Umständen diese Kosten sogar noch teilen.