Kommunale Beschäftigungsförderung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Kommune. Die Arbeit zielt ab auf Personen, die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind.
Als Querschnittsaufgabe initiiert und steuert kommunale Beschäftigungsförderung Prozesse, unterstützt Vorhaben Dritter, baut und pflegt Netzwerke, fördert die Zusammenarbeit von Partnern unterschiedlichster Fachbereiche, unterstützt die Verknüpfung der kommunalen Handlungsfelder Stadterneuerung, Strukturentwicklung, Gleichstellung, Integration, Bildung und Gesundheit und vertritt fachbezogen kommunale Interessen gegenüber Dritten. Sie beteiligt sich an gemeinsamen Projekten mit Dritten und führt auch Projekte in eigener Verantwortung durch.