Die Gleichstellungsstelle
Unsere Grundlagen:
Das Gesetz:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Grundgesetz Art.3 Abs.2).
Der Auftrag:
Gleiche Chancen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sind ein Leitbild der Stadtverwaltung und des Rates der Stadt Gelsenkirchen.
Es gilt Strukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen die gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen und Entscheidungen ermöglicht.
Einerseits geht es um mehr Chancengerechtigkeit für die weiblichen Beschäftigten der Stadtverwaltung (interne Frauenförderung), anderseits um frauenspezifische Maßnahmen und die Berücksichtigung von Fraueninteressen bei Entscheidungen (in) der Gemeinde (externe Frauenförderung).
Unsere Angebote:
Wir ...
- informieren und beraten
- initiieren, unterstützen und begleiten konkrete Vorhaben und Projekte
- erstellen Studien, Broschüren, Info-Material
- arbeiten an gleichstellungspolitischen Themen in internen und externen Arbeitskreisen und Gremien
- führen Seminare, Workshops, Veranstaltungen durch und/oder wirken in Kooperation mit anderen daran mit
- entwickeln und organisieren Foren zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung
- pflegen Kontakte und Kooperation mit Menschen und Institutionen, die Chancengleichheit zu ihrem Thema machen.
Unsere Partner/-innen:
Die Gleichstellungsstelle ist in allen ihren Tätigkeitsfeldern eingebunden in vielfältige, gute und vertrauensvolle Kooperationsbeziehungen.
Sie kann Prozesse zu mehr Chancengleichheit anregen, fördern, unterstützen, koordinieren; sie kann beraten, informieren, einfordern, Stellung beziehen.
Wir richten unsere Arbeit und Angebote an:
- Bürgerinnen und Bürger
- Fach- und Servicebereiche der Stadtverwaltung
- Verbände, Vereine, Initiativen, Institutionen
- Behörden, Betriebe, Kammern, Gewerkschaften
- Medien
- Und alle interessierten, engagierten Menschen, Gruppen und Organisationen