Festsetzung, Erhebung und Verfolgung von Ansprüchen aus Gewerbe-, Grund-, Vergnügungs- und Hundesteuerschuldverhältnissen. Durchführung einer rechtmäßigen, gleichmäßigen und zeitnahen Besteuerung.
Zentrales Erfassen von abgaberelevanten Grundbesitz- und Finanzverwaltungsdaten.