Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes und berät und unterstützt bei der Feststellung der Vaterschaft und / oder der Ermittlung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Wenn z. B. der Vater zu einer freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft oder zur Zahlung des Unterhaltes nicht bereit ist, vertritt der Beistand das Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren.
Eine Beistandschaft kann der Elternteil mit schriftlichem Antrag beim Jugendamt einrichten lassen, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht; bei gemeinsamer elterlichen Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Die Beistandschaft endet u. a., wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt.
Ebenfalls können bei der Beistandschaft u. a. auch die Vaterschaftsanerkennung mit den dazugehörigen Zustimmungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungserklärungen nach Terminvereinbarung beurkundet werden.
Nähere Informationen und weitere Ansprechpartner finden Sie unter der Rubrik "Bürgerservice" unter den Stichworten: Beistandschaft, Beurkundungen, Beratung und Unterstützung in Unterhaltssachen, Vaterschaftsfeststellung, Sorgeerklärung, Negativbescheinigungen.