Das Fördersystem
eröffnet Jugendlichen mit Alltags- und Schulproblemen neue Möglichkeiten, wieder Fuß zu fassen. Aufgenommen werden können Mädchen und Jungen ab dem achten Schulbesuchsjahr, die verfestigte Erziehungsdefizite aufweisen und in der Regelschule auf Grund ihrer Verhaltensbeeinträchtigung nicht mehr beschulbar sind. Die Jugendlichen erfüllen im Fördersystem ihre Schulpflicht, werden in Kleinstgruppen unterrichtet und insbesondere hinsichtlich einer positiven Persönlichkeitsentwicklung und der Heranführung zu einer selbstständigen Lebensführung durch sozialpädagogische und werkpraktische Angebote gefördert.
Es handelt sich um eine Einrichtung Hilfe zur Erziehung in teilstationärer Form nach §§ 27 ff SGB Vlll.