Die Lebensmittelkontrolleurinnen/ Lebensmittelkontrolleure, amtlichen Tierärztinnen/ Tierärzte und Lebensmittelchemikerinnen/ Lebensmittelchemiker überwachen und kontrollieren risikoorientiert sowie in Dringlichkeitsfällen Betriebe, die gewerbsmäßig Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel herstellen oder Tabakwaren einschließlich ähnlicher Erzeugnisse herstellen bzw. bearbeiten oder diese in den Verkehr bringen. Die Überwachung erfolgt auf allen Stufen der Herstellung, Verarbeitung und des Vertriebs. In einigen Fällen besteht für Betriebe eine Zulassungspflicht nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004. Bei diesen Betrieben wird das Eigenkontrollsystem verstärkt überprüft.
Bei Fragen und Anliegen, wie dem Ausstellen von Bescheinigungen oder der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 zur Reduzierung der festgelegten Probenahmehäufigkeit bei der Durchführung der mikrobiologischen Eigenkontrollen bei Hackfleisch und Fleischzubereitungen, stehen die für den Stadtbezirk zuständigen Lebensmittelkontrolleure, die amtlichen Tierärzte und Lebensmittelchemiker Ihnen gern zur Verfügung.
Probenahmen
Des Weiteren werden regelmäßig sowie im Bedarfsfall Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln entnommen, deren Untersuchung und Begutachtung durch ein staatliches Untersuchungsamt erfolgt.
Maßnahmen
Im Zuge von planmäßigen und nicht planmäßigen (beispielsweise im Zuge von Verbraucherbeschwerden sowie Beschwerdeproben) Kontrollen und Probenahmen werden erforderlichenfalls Maßnahmen durchgeführt. Nach § 40 (1a) des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches werden Verstöße im Internet unter https://lebensmitteltransparenz.nrw.de/ veröffentlicht, wenn eine Bußgeldhöhe von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.