Die Straßenverkehrsbehörde regelt durch Verkehrszeichen (hierzu gehören auch Markierungen) und Verkehrseinrichtungen den Straßenverkehr. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Verkehrsraum.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen (z. B. Haltverbote, Einrichten von Ladezonen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Einrichtung von allgemeinen und personenbezogenen Schwerbehindertenparkplätzen) werden - soweit diese dauerhaft erforderlich sind - auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung angeordnet.