Die Aufgabe der Verkehrsüberwachung ist es, Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verhindern und bei festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr Verwarnungen auszusprechen oder Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder ist bundeseinheitlich im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog festgelegt und steht nicht im Ermessen der Überwachungskräfte.
Bei konkreten Verkehrsbehinderungen können Sie sich unter der Rufnummer 0209/169-3000 an die Leitstelle des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung wenden.
Die Leitstelle ist in den Sommermonaten (April bis September) montags bis sonntags in den Zeiten von 07:00 bis 23:00 Uhr und in den Wintermonaten (Oktober bis März) montags bis sonntags in den Zeiten von 07:00 bis 22:00 Uhr erreichbar.
Für allgemeine Anfragen stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner zur Verfügung.