Das Liegenschaftskataster in Nordrhein-Westfalen dient zur Sicherung des Grundstückseigentums, indem es alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) hochgenau nachweist und mit eindeutigen Bezeichnungen (Flurstücksnummern und Adressen) ausstattet. Der Nachweis der Eigentümer und Erbbauberechtigten wird in Übereinstimmung mit den Grundbuchämtern fortgeführt. Zur Ergänzung des Karteninhaltes werden weitere topografische Informationen, wie Straßenbegrenzungen, Böschungen (Relief) und weitere Bauwerke nachgewiesen.
Die Abteilung Liegenschaftskataster ist für das Stadtgebiet Gelsenkirchen zuständig und führt das Liegenschaftskataster im Amtlichen LiegenschaftsKataster-InformationsSystem (ALKIS). Aus diesem System können Kartenauszüge und Eigentümernachweise bereitgestellt werden.
Es werden folgende Aufgabenfelder wahrgenommen:
- Übernahme von Grundstücks- und Gebäudevermessungen in das Liegenschaftskataster
- Übernahme von Fortführungen des Grundbuches
- Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht
- Erteilung von Auskünften aus dem Liegenschaftskataster (Telefon: +49 (209) 169-4319 oder E-Mail: katasterauskunft@gelsenkirchen.de)
- Bereitstellung von digitalen Daten des Liegenschaftskatasters
- Bereitstellung von Vermessungsunterlagen
- Führung der Amtlichen Basiskarte (ABK)
- Führung der Stadtgrundkarte