Das Referat Bauordnung öffnet ausschließlich im Rahmen von Terminvereinbarungen. Eine Vorsprache in der Bauberatung ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können einen Termin entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbaren
Bei Verstößen gegen das Baurecht sind die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchzuführen, z.B. Baustopps, Nutzungsuntersagungen, Beseitigungsanordnungen, Festsetzungen von Zwangsgeld. Es können auch Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Die Rechtsbehelfe gegen baurechtliche Entscheidungen werden ebenfalls in dieser Abteilung verfahrensführend bearbeitet.
Durch die Eintragung von Baulasten können Hindernisse für die Erteilung einer Baugenehmigung ausgeräumt werden, z.B. Abstandflächen oder Stellplätze auf anderen Grundstücken. Eingetragene Baulasten schränken die Nutzungsmöglichkeiten des belasteten Grundstücks ein. Auf Wunsch erhalten Sie schriftliche Baulastenauskünfte, für die eine Gebühr zu entrichten ist.
Das Referat Bauordnung und Bauverwaltung hält eine Hausaktenregistratur mit etwa 45.000 Hausakten genehmigter Gebäude vor. Eigentümern oder Bevollmächtigten wie z.B. Architekten, Statikern oder Maklern wird Akteneinsicht gewährt. Auf Wunsch fertigen die Dienstkräfte der Hausaktenregistratur aus den Akten Kopien. Für die Einsichtnahme und Kopien sind Gebühren zu entrichten.
Im Kehrbezirksverzeichnis finden Sie den für Sie zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.