Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Baurechts sind in vielen Fällen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
durchzuführen. So kann es notwendig sein, die Einstellung von Bautätigkeiten anzuordnen, nicht genehmigte Nutzungen zu untersagen oder bauliche Anlagen zu beseitigen.
Bitte beachten Sie die örtliche Zuständigkeit der Dienstkräfte.