Das Sachgebiet Schornsteinfegerwesen der Stadt Gelsenkirchen ist die Untere Aufsichtsbehörde für die im Gelsenkirchener Stadtgebiet tätigen Bezirksschornsteinfegermeister*innen.
Zu den Aufgaben gehören neben der Aufsicht über die Bezirksschornsteinfeger*innen, die Durchsetzung der Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten und der Feuerstättenschau, die Durchsetzung der Beseitigung von Mängeln an Feuerungs- und Abgasanlagen, die Durchführung von Kehrbuchprüfungen und die Beitreibung nicht gezahlter Schornsteinfegergebühren.
Verweigern Eigentümer*innen oder Wohnungsmieter*innen den Bezirksschornsteinfegermeister*innen die Durchführung der Arbeiten, werden diese zwangsweise durchgesetzt. Sofern entsprechende Ordnungsverfügungen zur Durchsetzung von Forderungen oder Bescheide zur Feststellung nicht gezahlter Schornsteinfegergebühren erlassen werden müssen, werden hierfür Gebühren fällig.
Unter folgendem Link können Sie den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Ihren Kehrbezirk finden