Die inklusive Schulentwicklung ist Aufgabe des Landes, der Stadt und jeder einzelnen Schule. Für die Unterstützung dieses Transformationsprozesses hat das Land NRW an allen 53 Schulämtern Stellen zur Inklusionsfachberatung eingerichtet. Aufgabe der Fachberaterinnen und Fachberater ist es u. a., die örtliche Schulaufsicht bei der fachlichen Vernetzung und beim Austausch mit anderen Institutionen, bei der Organisation und Durchführung regionaler Fachkonferenzen und Dienstbesprechungen, bei der Vernetzung von Lehrkräften und bei der Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung zu unterstützen und zu beraten.