Zum Aufgabenspektrum der kommunalen Koordinierungsstellen gehören: Ansprache und Zusammenführung aller relevanten Partner, Herstellung von Transparenz über Nachfrage- und Angebotsseite, Initiieren von Absprachen, Vereinbarungen zwischen den Partnern, Nachhalten der Wirksamkeit, Qualitätssicherung und Evaluierung auf lokaler Ebene.
Akteure und Partner im Übergangsprozess sind neben den Kommunen die Bundesagentur für Arbeit mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern, Schulen/ Berufskollegs, Jugendhilfe, Bildungsträger, Wirtschaftsorganisationen, Kammern und Gewerkschaften.
Im Kommunalen Bildungsbüro werden Aufgaben - besonders unter dem Gesichtspunkt Vernetzung von Bildungspartnern - des Regionalen Bildungsnetzwerkes als „Geschäftsstelle" erledigt.
Weitere Aufgaben sind die inhaltliche Weiterentwicklung des Ganztags in allen Schulformen, Bildungsmonitoring und Schulstatistik, Projektkoordinierung für Gemeinsam länger Lernen, RuhrFutur, Vielfalt fördern, MINT, Bildungsforum Ruhr (Regionalverband Ruhr), Unterstützung der Stadtschulpflegschaft/Stadtschülerschaft und die Mitarbeit am gesamtgesellschaftlichen und im schulischen Inklusionsprozess.