Im Geschäftsbereich Datenschutz und Compliance im Vorstandsbereich der Oberbürgermeisterin sind bei der Stadt Gelsenkirchen der behördliche Datenschutz und das Thema Compliance im Sinne von Integritätssicherung gebündelt.
- Der Datenschutzbeauftragte berichtet unmittelbar der Oberbürgermeisterin als Behördenleiterin.
Datenschutz und Datensicherheit sind Dienstpflicht für alle Dienstkräfte. Dieser Bedeutung wird u. a. durch die Fortbildung neuer Dienstkräfte und ein eLearning-Angebot Rechnung getragen.
Der Datenschutzbeauftragte mit dem Geschäftsbereich Datenschutz und Compliance unterstützt proaktiv alle Dienstkräfte bei der Einhaltung dieser Dienstpflicht, ist aber auch Ansprechpartner für Betroffene in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Gelsenkirchen.
- Korruptionsprävention ist eine Daueraufgabe und verpflichtend für alle Dienstkräfte, damit die Integrität der Stadtverwaltung Gelsenkirchen und deren positive Wahrnehmung in der Öffentlichkeit gesichert wird.
Gemäß dem Grundsatz „Korruption geht uns alle an - gibt ACHT!“ ist beim Geschäftsbereich Datenschutz und Compliance als Beauftragter für Integritätssicherung unter der Durchwahl +49 (209) 169-8000 eine Antikorruptionshotline eingerichtet. Um die Anonymität von Hinweisgebern zu garantieren, wird die Rufnummer eingehender Anrufe nicht erhoben. Hinweise werden vertraulich behandelt (aber es besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden). Hinweisgeber sind im eigenen Interesse gehalten, ihre Hinweise so zu formulieren, dass kein Rückschluss auf ihre Person möglich ist.
Informationsschreiben nach Art. 13 DS-GVO für das Hinweisgebertelefon
Informationsschreiben nach Art. 13,14 DS-GVO für den Geschäftsbereich Datenschutz und Compliance