- Finanzielle Unterstützung von Pflegebedürftigen und Menschen mit hauswirtschaftlichen Bedarfen in der eigenen Häuslichkeit oder in ambulanten Versorgungsformen. Dazu zählen:
- Ambulante Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Betreuungsleistungen für Bewohnerinnen und Bewohner in ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
jeweils gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII).
Mehr Informationen (www.gelsenkirchen.de - Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen)
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Vereinbarung möglich ist.