Obwohl kein Parlament im eigentlichen Sinne, sondern Verwaltungsorgan, geht es im Rat der Stadt wie in einem Parlament zu. So werden hier u. a. Satzungen verabschiedet, die - wie Gesetze auf Landes- oder Bundesebene - für die Bürgerinnen und Bürger des Gemeindegebietes bindende Wirkung besitzen.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen tagt - mit Ausnahme der Ferienzeit - in der Regel alle sechs Wochen im Ratssaal des Hans-Sachs-Hauses. Die meisten Gemeindeangelegenheiten werden dabei in öffentlicher Sitzung behandelt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt im Ratssitzungssaal verfolgen. Die Tagesordnung wird von der Oberbürgermeisterin aufgestellt und öffentlich bekanntgemacht. Im nichtöffentlichen Teil geht es z.B. um Grundstücks- oder Personalangelegenheiten sowie um vertragliche Vereinbarungen.
Der Rat ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Falls keine anderen Mehrheiten gesetzlich vorgeschrieben sind, fasst der Rat seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Die Ratsmitglieder stimmen nach Aufruf der Oberbürgermeisterin in der Regel per Handzeichen ab.
Im Gegensatz zu den Bundes- bzw. Landtagsabgeordneten erhalten Ratsmitglieder keine Diäten, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung sowie Sitzungsgeld und ggf. Verdienstausfall entsprechend ihrer Teilnahme an den Sitzungen.