Durchführung von Brandschauen in städtischen Liegenschaften, Beratung und Schulung von Brandschutzhelfern (z. B. von Verwaltung, Kindertagesstätten, Schulen, Eigenbetrieben)
Durchführung praktischer Feuerlöscher-Übungen; Räumungsübungen in städtischen Gebäuden; betriebliche Begehungen
Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung in städtischen Liegenschaften.