Die Heimaufsicht hat den Auftrag, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern.
Die Aufgaben der Heimaufsicht der Stadt Gelsenkirchen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und der dazu ergangenen Verordnung (WTG DVO).
Bewohnerinnen und Bewohner, Betreuerinnen und Betreuer sowie Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern wie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betreuungseinrichtungen im Sinne des WTG können sich an die Heimaufsicht wenden, wenn der Verdacht besteht, dass Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Rechten beeinträchtigt sind. Die Heimaufsicht wird jedem Hinweis mit denen ihr zur Verfügung und für die Überprüfung zweckmäßig erachteten Mitteln nachgehen.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach telefonischer Vereinbarung möglich ist.