Kommunale Haushaltspläne sind meist mehrere hundert Seiten stark. Kein Wunder, enthalten sie doch eine ganze Reihe von Informationen und viele verschiedene Kapitel. Ein kommunaler Haushalt bildet bis ins kleinste Detail sämtliche Einzahlungen/Erträge und Auszahlungen/Aufwendungen einer Stadt ab. Dabei hat der Gesetzgeber klar definiert, wie ein Haushalt(sentwurf) aufgebaut werden und welche Informationen er enthalten muss. Die gesetzlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) festgelegt.
Bestandteil jedes kommunalen Haushaltes sind drei zentrale Kernelemente: Ergebnisplan, Finanzplan und die Teilpläne.
- Im Ergebnisplan wird der Ressourcenverbrauch in Form von Aufwendungen und Erträgen dargestellt, die für die laufende Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Er ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung in der kaufmännischen Buchführung.
- Im Finanzplan werden alle Auszahlungen und Einzahlungen ausgewiesen, d. h. jede kassenwirksame Geldbewegung. Neben dem Geldmittelfluss für die laufende Aufgabenerfüllung (s. Ergebnisplan) auch die Finanzmittel für Investitionstätigkeit sowie Darlehen und Kredite.
- Die einzelnen Teilpläne schlüsseln den Ergebnis- und den Finanzplan detailliert auf. Wieviele Mittel werden wofür verwendet und wieviele Aus- und Einzahlungen werden wofür getätigt? Die Aufschlüsselung erfolgt nach Produktbereichen, Produktgruppen und Produkten. Ein Produktbereich ist z. B. "Kultur"; die Musik- und Kunstschule, das Kunstmuseum oder die Stadtbibliothek sind dazugehörige Produktgruppen; ein Produkt der Produktgruppe Musik- und Kunstschule stellt wiederum die städtische Musikschule dar. In Gelsenkirchen gibt es insgesamt 16 Produktbereiche.
Darüber hinaus enthält ein Haushaltsplan noch viele weitere Anlagen:
- Vorbericht (Überblick über Eckpunkte des Haushaltsplans, wesentliche Ziele, Lage und Entwicklung der Kommune)
- Stellenplan (Stellen der Beamten und Beschäftigten)
- Bilanz sowie Ergebnis- und Finanzrechnung des Vorvorjahres
- Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres
- Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen (In welcher Höhe darf die Stadt schon mit Wirkung für zukünftige Haushaltsjahre Verpflichtungen eingehen?)
- Übersicht über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder
- Übersicht über die Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, Mehrheitsbeteiligungen und Eigengesellschaften
- Bezirkshaushalte (Teilergebnisplan, Teilfinanzplan und Auflistung der Investitionsmaßnahmen für jeden der fünf Stadtbezirke)