Was ist zu tun, wenn jemand ohne Wahlbenachrichtigung wählen möchte? Dürfen Kinder mit in die Wahlkabine? Was passiert mit den leeren Stimmzetteln, wenn der Wahlraum geschlossen ist? Diese und weitere Fragen rund um die Arbeit im Wahlvorstand klärt eine interaktive Website, die im Rahmen einer Städtekooperation entwickelt wurde. Mit Videos, Wahlhelfer-ABC, FAQ und einem Quiz können Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sich so auf ihren Einsatz vorbereiten oder am Wahltag selbst rasch Informationen finden.
In jedem Wahlbezirk gibt es einen Wahlvorstand, in dem die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt werden. Die ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelferin bzw. des Wahlhelfers können alle übernehmen, die bei der jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind.
- Die Wahlvorstände treffen sich am Wahlsonntag um 7:30 Uhr im Wahlraum des jeweiligen Wahlbezirks.
- Während der Wahlzeit kennzeichnen die Mitglieder des Wahlvorstandes im Wählerverzeichnis die Wählerinnen und Wähler, damit Wahlberechtigte nur jeweils einmal wählen können.
- Ab 18 Uhr zählt der Wahlvorstand die abgegebenen Stimmen aus.