Eine weitere Aufgabe dieses Sachgebietes ist die Beglaubigung von Bescheinigungen nach dem Schengener Abkommen. Diese Bescheinigung wird für Personen ausgestellt, die in einen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens reisen wollen und die aufgrund einer ärztlichen Verschreibung während dieser Zeit Betäubungsmittel benötigen. Die Bescheinigung ist durch den verschreibenden Arzt auszustellen und durch die Amtsapothekerin/ den Amtsapotheker zu beglaubigen.
Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens sind zurzeit: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, und Ungarn.
Das Formular sowie weitere Informationen zum Thema Betäubungsmittel findet man auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).