Nach der Trinkwassserverordnung ist die Stadt Gelsenkirchen verpflichtet, Trinkwasserinstallationen mit Bereitstellung von Wasser für die Öffentlichkeit zu überwachen und stichprobenartig zu untersuchen. Zum Überwachungsprogramm gehören in erster Linie Gemeinschaftseinrichtungen, in denen das Wasser einem besonders schutzbedürftigen Personenkreis zur Verfügung gestellt wird, wie z. B. in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen.
Im Rahmen der Überwachung muss im Trinkwasser besonders auf die Substanzen geachtet werden, die sich in der Hausinstallation nachteilig verändern können. Das sind z. B. Stoffe, die aus dem Installationsmaterial in das Trinkwasser übergehen können, wie die gesundheitlich relevanten Metalle Blei und Nickel, aber auch Bakterien, die sich unter Umständen in den Leitungen vermehren können.
Im Warmwasser können sich z. B. Legionellen so stark vermehren, dass sie zu einem Gesundheitsrisiko werden. Deshalb müssen die Betreiber großer zentraler Erwärmungsanlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird und die über Duschen oder ähnliche Armaturen verfügen, jährlich auf Legionellen untersuchen lassen. Die Betreiber von solchen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die das Wasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, z. B. Vermietung, an Verbraucher abgeben, müssen das Warmwasser alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen.