Bei diesen Kleinanlagen handelt es sich um die Brunnen im Stadtgebiet, die einzelne, in der Regel weit entfernt von der zentralen Wasserleitung liegende Gebäude und Höfe mit Trinkwasser versorgen. Den Inhabern dieser Brunnen legt die Trinkwasserverordnung - genau wie den zentralen Wasserversorgern bestimmte Pflichten auf. Die Stadt Gelsenkirchen wacht darüber, dass die Inhaber der Anlagen ihren Pflichten nachkommen und das Wasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
Die Brunneninhaber müssen ihr Trinkwasser regelmäßig bakteriologisch und physikalisch-chemisch bei einer akkreditierten Untersuchungsstelle untersuchen lassen und eine Kopie des Analyseergebnisses dem Referat Gesundheit der Stadt Gelsenkirchen innerhalb von 2 Wochen übersenden.