Gefahrstoffe sind Chemikalien, von denen eine Gefahr für Menschen, Tiere oder Umwelt ausgeht. Diese Gefahrstoffe können z.B. in Reinigungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel oder Farben und Lacken zu finden sein.
Für Produkte, die Gefahrstoffe enthalten, gelten zahlreiche gesetzliche Bestimmungen:
- Die von dem Produkt ausgehenden Gefahren müssen bekannt sein;
- Der Endverbraucher muss anhand der Kennzeichnung des Produktes die Gefahren erkennen können;
- Der Endverbraucher muss über den Umgang mit dem Produkt, evt. vorzunehmende Schutzmaßnahmen und die ordnungsgemäße Entsorgung informiert werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Gesundheit der Stadt Gelsenkirchen besichtigen den Einzelhandel mit Gefahrstoffen im Hinblick auf die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Bestimmungen.Für die Abgabe von giftigen und sehr giftigen Produkten wie z.B. bestimmte Schädlingsbekämpfungsmittel oder Methanol als Treibstoff für Modellflugzeuge benötigt der Einzelhandel eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn in dem Betrieb Personen angestellt sind, die den Nachweis über die Sachkunde gemäß § 5 der Chemikalienverbotsverordnung erbringen können.
Die Erteilung der Erlaubnis für den Handel mit giftigen oder sehr giftigen Stoffen oder Zubereitungen ist Aufgabe des Referats Gesundheit der Stadt Gelsenkirchen.