In Gelsenkirchen gibt es eine kommunale Antidiskriminierungsberatungs- und Beschwerdestelle. Sie ist in der Gleichstellungsstelle angesiedelt und steht allen Mitarbeitenden der Kernverwaltung und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sowie den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Hier erhalten von Diskriminierung betroffene Menschen schnell, anonym und unbürokratisch Hilfe. Ihr Angebot reicht von der anonymen Beratung bis zur Einleitung eines offiziellen Beschwerdeverfahrens.
Diskriminierung hat viele Gesichter und findet bis heute in vielen Lebensbereichen statt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen vor Diskriminierungen aufgrund tatsächlicher oder angenommener Merkmale oder Zugehörigkeiten. Denn Diskriminierung verletzt grundlegende Menschenrechte und geltendes Recht.
Diskriminierung im Sinne des AGG ist jede ungerechtfertigte Benachteiligung einer Person oder Personengruppe im Vergleich zu einer anderen Person oder Personengruppe in vergleichbarer Situation aufgrund von rassistischen Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, der geschlechtlichen Identität, der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder einer Behinderung. Diskriminierung ist gesetzlich verboten.
Der Schutz des AGG vor Diskriminierung erfasst zwei große Bereiche:
- Schutz der Mitarbeitenden vor Benachteiligung im Arbeitsleben
- Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
Diskriminierungen im Arbeitsleben kann es beim Zugang zur Beschäftigung, bei der Bezahlung, bei der Aus- und Fortbildung, bei der Karriere, im Arbeitsalltag oder durch Belästigung oder sexuelle Belästigung durch andere Mitarbeitende, Vorgesetzte oder Dritte geben.
Von Diskriminierung Betroffene und ihre Unterstützenden können sich innerhalb der Stadtverwaltung an die Antidiskriminierungsberatungs- und Beschwerdestelle wenden. Diese wurde eigens dafür eingerichtet.
Sie können sich aber auch an eine Führungskraft ihres Vertrauens, die Gleichstellungsbeauftragte, die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder den Personalrat wenden. Externe Beratungsstellen sind die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Antidiskriminierungsverband Deutschland.
Übrigens: Der Gesetzgeber hat mit dem sogenannten Maßregelungsverbot (§ 16 AGG) dafür gesorgt, dass den Dienstkräften und ihren Unterstützenden keine persönlichen oder beruflichen Nachteile dadurch entstehen dürfen, dass sie ihre Rechte nach dem AGG in Anspruch nehmen!
Die Vorschriften des AGG verbieten Diskriminierung beispielsweise beim Zugang zu Bildung, bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten, bei sozialen Vergünstigungen, der Wohnungssuche bzw. Wohnungsvergabe, bei Geschäften, die privatrechtliche Versicherungen zum Gegenstand haben und auch bei sogenannten Massengeschäften.
Unter Massengeschäfte fallen Rechtsgeschäfte, die typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen.