Der Integrationsrat bildet die Vertretung der Migrantinnen und Migranten in der Gelsenkirchener Kommunalpolitik. Er setzt sich daher zu zwei Dritteln aus direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Migrantinnen und Migranten und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Stadtrats zusammen. Da die direkt gewählten Migrantinnen und Migranten in der Mehrheit sind, haben sie ein größeres Gewicht bei den Entscheidungen im Integrationsrat.