Interkulturelle Projekte können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit bis zu 2.000 Euro vom Integrationsrat gefördert werden. Grundlage hierfür bilden die vom Integrationsrat überarbeiteten „Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen der Stadt Gelsenkirchen zur Förderung der Arbeit von Migrant*innenselbstorganisationen (MSO) und interkulturellen Initiativen“, die der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10. Februar 2022 beschlossen hat.
Falls Sie im Zeitraum April 2025 bis Dezember 2025 ein Projekt durchführen wollen und hierfür finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter Verwendung der unten stehenden Vordrucke Anträge bis spätestens zum 20. Dezember 2024 einreichen.
Postalisch an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Zuwanderung und Integration/ Kommunales Integrationszentrum Gelsenkirchen,
Munscheidstraße 14,
45886 Gelsenkirchen
Gern können Sie Ihren Antrag auch digital per E-Mail zusenden an:
47-ki@gelsenkirchen.de
Nachträglich eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Es wird darum gebeten, für die Antragstellung ausschließlich die unten stehenden Vordrucke zu verwenden und die datenschutzrechtliche Einwilligung ausgefüllt und unterschrieben dem Antrag beizufügen.
Sollten Sie bei der Beantragung Ihrer Projekte Hilfestellung brauchen, steht Ihnen Herr Mustafa Cetinkaya (Integrationsbeauftragter im Referat Zuwanderung und Integration) per E-Mail (mustafa.cetinkaya@gelsenkirchen.de) oder telefonisch unter +49 (209) 169-3925 gerne zur Verfügung.