Klare Zeichen für mehr Inklusion zu setzen, das hat sich die Stadt Gelsenkirchen in den Aktionsplan Inklusion geschrieben. Teil dieses Planes ist ein Inklusionswettbewerb, der nach Konzepten sucht, die Übergänge zwischen verschiedenen Lebensphasen gestalten, begleiten und unterstützen. Mit dem Konzept vier B (Betrieblicher Berufs Bildungs Bereich) hat die Sozialwerk St. Georg Werkstätten gGmbH diesen Wettbewerb gewonnen.
Gesucht wurden Wettbewerbsbeiträge, die Menschen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf einen erfolgreichen Übergang vom Kindergarten in die Schule, von der Schule in eine Ausbildung oder in ein Studium und von einer Ausbildung oder einem Studium in eine Arbeit oder in eine Berufstätigkeit erleichtern. Neben neuen Ideen und Konzepten zur Unterstützung betroffener Personen konnten auch bestehende erfolgreiche Projekte und Maßnahmen eingereicht werden, die aufzeigen, wie diese Übergänge besser gelingen können.
Insgesamt waren vier Wettbewerbsbeiträge eingereicht worden. Der Arbeitskreis Inklusionswettbewerb, bestehend aus Vertretern und Betroffenen aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe, des Generationennetzes Gelsenkirchen e.V., des Mädchenzentrums sowie interessierte Personen aus der Zivilgesellschaft und der Koordinierungsstelle Senioren- und Behindertenbeauftragter hat sich nach Prüfung der Beiträge mit großer Mehrheit für den Wettbewerbsbeitrag der Sozialwerk St. Georg Werkstätten gGmbH als Wettbewerbssieger ausgesprochen.
Die drei anderen Wettbewerbsteilnehmer wurden jeweils zum zweiten Sieger gekürt. Verlierer gab es keine.
Mit dem Siegerkonzept „vier B“ hat die Sozialwerk St. Georg Werkstätten gGmbH den klassischen Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen maßgeblich und im Sinne der Inklusion erweitert. Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen wird der dauerhafte und erfolgreiche Übergang ins Arbeitsleben ermöglicht und erleichtert.
Die berufliche Bildung erfolgt überwiegend in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes und nicht in der Werkstatt für behinderte Menschen. Sollte nach Abschluss der Maßnahmen im Berufsbildungsbereich ein Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich sein, wird ein Übergang auf einen Außenarbeitsplatz im eigenen Betrieb angestrebt. Das kann die Vorstufe zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis sein.
In den Augen der Jury stellt das Konzept einen wesentlichen Baustein zur Erleichterung von Übergängen in neue Lebensabschnitte dar.