Nachdem montanindustrielle Arbeit in Gelsenkirchen jahrzehntelang Arbeit von Männern bzw. männliche Arbeit bedeutet hatte, zogen mit dem Strukturwandel und der Ausweitung des Dienstleistungssektors verstärkt auch Frauen in die Arbeitswelt ein. Die Frauenerwerbsquote liegt im Ruhrgebiet und in Gelsenkirchen auch immer noch unter der vergleichbarer deutscher Ballungsräume, wobei die Bundesrepublik selbst wiederum eine z.T. erheblich geringere Frauenerwerbstätigkeit aufweist als andere europäische Staaten. Das "Einrücken" vieler Frauen in die Arbeitswelt bedeutete nicht nur im betrieblichen Alltag gravierende Veränderungen, die selten in den Blick genommen werden. Gerade auch tarif- und sozialpolitisch bedeutete die Umsetzung einer gleichen Behandlung von Frauen und Männern in den Betrieben massive Auseinandersetzungen. Vorreiter im Kampf um gleichen Lohn wurden die Gelsenkirchener "Heinze-Frauen".
Die Firma Heinze-Fotolaborbetriebe mit zahlreichen Großlabors hatte in Gelsenkirchen ihr Stammwerk und bot Ende der 1970er Jahre etwa 500 Frauen Arbeitsplätze. Bis 1978 arbeiteten im Betrieb fast nur Frauen, dann wurden auch Männer eingestellt. Männer und Frauen, die oft nebeneinander die gleiche Arbeit machten, wurden in die gleiche Lohngruppe eingestuft. Allerdings stellte sich dann heraus, dass die Männer eine außertarifliche Zulage erhielten, die den Frauen vorenthalten wurde. Als die Geschäftsleitung der Firma Heinze auf Forderungen der Frauen nach gleichem Lohn nicht einging, fanden sich mit Unterstützung der Industriegewerkschaft Druck und Papier 29 Frauen bereit, vor Gericht zu ziehen, um eine Gleichbehandlung einzuklagen. Die juristische Auseinandersetzung, in der es ja auch um die grundlegende Durchsetzung der bis dahin vorenthaltenen Lohngleichheit ging, führte durch die Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht in Kassel.
Mit den Heinze Frauen solidarisierten sich viele Gelsenkirchener, und auch von außerhalb kam Unterstützung. Zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 10. Mai 1979 kamen über 200 Gelsenkirchener. Die "Heinze-Frauen" siegten vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht. Die Firma Heinze ging in die Revision, unterstützt vom Arbeitgeberverband. Das Landesarbeitsgericht in Hamm entschied im September 1979 gegen die Frauen, woraufhin die Zuhörer im Gericht ihrer Wut lautstark Ausdruck verliehen. Die Auseinandersetzung, in der nun die Frauen mit ihrer Gewerkschaft in Revision gingen, erregte bundesweites Aufsehen. Aus der ganzen Bundesrepublik erhielten die Frauen Solidaritätsadressen. Vor dem Gerichtstermin kamen 7.000 Menschen nach Kassel zu einer Solidaritätsveranstaltung. Vor dem Bundesarbeitsgericht in Kassel siegten die Frauen am 9. September 1981 schließlich. Damit war ein wichtiger Sieg für die Gleichheit der Löhne von Männern und Frauen bei gleicher Arbeit erreicht. Den Gelsenkirchener Heinze-Frauen, denen nach dem Urteil Nachzahlungen von etwa 100.000 DM zustanden, hatten allerdings materiell nichts von ihrem Sieg. Die Firma Heinze ging schon bald (1983) mit 50 Millionen DM Schulden in Konkurs.