Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates. Familienpolitische Leistungen müssen auf sehr unterschiedliche Lebenssituationen eingehen. So vielfältig die Familien sind, so unterschiedlich sind die Leistungen ausgestaltet, die sie benötigen.
Nachfolgend finden Sie Leistungen, die bei der Stadt Gelsenkirchen beantragt werden können. Dazu zählen unter anderem Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss. Sie finden aber auch Verweise auf externen Leistungen wie Kindergeld oder Kinderzuschlag. Diese Leistungen fallen in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit, bzw. der Familienkassen.