Abfall ist nicht gleich Abfall: Während die meisten Abfälle aus den privaten Haushalten in Gelsenkirchen über GELSENDIENSTE und z.B. die Restmülltonnen oder die Angebote auf den Wertstoffhöfen entsorgt werden können, gelten für Abfälle aus Gewerbe und Industrie, gefährliche Bau- und Abbruchabfälle sowie belastete Böden aus Sanierungen und Schadensfällen andere Regelungen. Für sie hat der Gesetzgeber Verordnungen erlassen, die u. a. bestimmte Belege bei der Abfallentsorgung vorschreiben. Die ordnungsgemäße Entsorgung dieser weiteren und als gefährlich einzustufenden Abfälle überwacht in Gelsenkirchen die untere Abfallwirtschaftsbehörde des Referates Umwelt.