Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Abfallentsorgung der Stadt und sonstigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen werden Benutzungsgebühren erhoben.
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren ist die Satzung über die Abfallentsorgung und die hierzu ergangene Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der jeweils aktuellen Fassung.
Für alle Grundstückseigentümer besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.
Die Abfallentsorgungsgebühr orientiert sich an der Art, Größe und am Leerungsintervall der Abfallbehälter.
Zuständigkeit bei der Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung für die Restabfallbehälter (graue Tonne), Biotonne (braune Tonne) und Altpapiertonne (blaue Tonne - derzeitig kostenlos) wird durch GELSENDIENSTE vorgenommen.
Die Aufstellung der gelben Behälter und die Entsorgung der Leichtverpackungen erfolgt durch das DSD (Duales System Deutschland) bzw. deren beauftragte Unternehmen. Für Gelsenkirchen ist dies aktuell die Firma Remondis aus Selm.
Fragen zur Zuteilung und Aufstellung der Behälter, Verringerung oder Erhöhung des Behältervolumens, bei Problemen mit beschädigten oder nicht geleerten Behältern, u. a. sind ausschließlich und direkt an GELSENDIENSTE (graue, braune und blaue Tonne) oder die Firma Remondis (gelbe Tonne - Service-Nummer 0800-122325) zu richten.
Änderungen von Art, Größe und/oder Leerungsintervall können direkt hier veranlasst werden.
Auskünfte zu sonstigen Themen der Abfallentsorgung erteilt GELSENDIENSTE.
Die Gebühren werden durch den Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Die Fälligkeiten sind unter „Fälligkeit“ in den allgemeinen Erläuterungen Grundbesitzabgaben geregelt.