Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen, sowie privaten Auftraggebern, dass keine steuerlichen Rückstände bei der Stadt Gelsenkirchen bestehen.
Benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (z.B. für gaststättenrechtliche Erlaubnisse, Taxikonzessionen, oder die Erteilung öffentlicher Aufträge, etc.)?
Dann füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Nach Eingang der Gebührenüberweisung und Prüfung Ihrer Rückstände, versenden wir die Bescheinigung an die von Ihnen hinterlegte Anschrift. Bitte beachten Sie, dass der Postweg einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Bescheinigung mit einem persönlichen Antrag direkt vor Ort zu beantragen. In diesem Fall bringen Sie bitte einen Nachweis (Kontoauszug, Quittung, etc.) der Gebührenüberweisung mit.
- Beantragung digital: 14,00 Euro
- Beantragung vor Ort: 20,00 Euro
- jede weitere Ausfertigung: 2,00 Euro
- Vergabeverfahren der Stadt Gelsenkirchen: gebührenfrei
Die Gebühr müssen Sie vorab auf das Konto der Stadt Gelsenkirchen, IBAN DE62420500010101000774, BIC WELADED1GEK, einzahlen. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das Forderungskennzeichen „9949946708“ im Feld Verwendungszweck mit an.