Die Ausländerbehörde bleibt bis auf Weiteres für den Regelpublikumsverkehr geschlossen.
Bitte richten Sie Ihre Anliegen über das Kontaktformular an uns. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und Sie kontaktieren. Sofern wir Sie nicht dazu auffordern, sind persönliche Vorsprachen nicht nötig, sondern verzögern vielmehr den Bearbeitungsprozess.
Wenn Sie mit einem Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt, zum Beispiel zu Besuchszwecken oder für Geschäftsbesprechungen in das Bundesgebiet eingereist sind (Schengen-Visum der Kategorie C), berechtigt Sie ein solches Visum in der Regel zur Einreise, Durchreise und zum Aufenthalt in allen Schengener Staaten. Die Verlängerung eines solchen Visums ist nur in Ausnahmefällen möglich und richtet sich nicht nach nationalem (deutschen) Recht, sondern nach Artikel 33 des Visakodex:
Die Gültigkeitsdauer und/oder die Aufenthaltsdauer eines erteilten Visums
- werden verlängert, wenn die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats der Ansicht ist, dass ein Visuminhaber das Vorliegen höherer Gewalt oder humanitärer Gründe belegt hat, aufgrund deren er daran gehindert ist, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums bzw. vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen.
- können verlängert werden, wenn der Visuminhaber schwerwiegende persönliche Gründe, die eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder der Aufenthaltsdauer rechtfertigen, belegt.
Eine Verlängerung kann dann auch nur für den erforderlichen Zeitraum vorgenommen werden. Der gesamte Aufenthalt innerhalb der letzten 180 Tage darf 90 Tage nicht übersteigen.
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist mit einem solchen Visum nicht erlaubt. Weitere Beschränkungen im Visum werden in der Regel übernommen.
Wenden Sie sich hierzu persönlich an die Ausländerabteilung des Referates Recht und Ordnung.
Sie halten sich in Gelsenkirchen auf, der Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ist gesichert und besondere Gründe für eine Verlängerung liegen vor. (zu den besonderen Gründe zählen zum Beispiel wichtige Geschäftsbesprechungen, Krankenhausbehandlung, Reiseunfähigkeit, zwingende Termine bei einem Gericht oder einer Behörde, erforderliche familiäre Hilfeleistung, Tod eines nahen Angehörigen, höhere Gewalt)
Ihre persönliche Vorsprache bei der Ausländerabteilung des Referates Recht und Ordnung mit den nachfolgenden Unterlagen ist erforderlich:
- gültiger Nationalpass
- Ihre Anmeldebestätigung für Gelsenkirchen
- Nachweis über vorhandenen, ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (i.d.R mittels Vorlage einer Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den besonderen Grund, weshalb die Visaverlängerung beantragt wird
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
30,00 EURO gem. Art. 33 Abs. 2 des Visakodex