Die Ausländerbehörde bleibt bis auf Weiteres für den Regelpublikumsverkehr geschlossen.
Bitte richten Sie Ihre Anliegen über das Kontaktformular an uns. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und Sie kontaktieren. Sofern wir Sie nicht dazu auffordern, sind persönliche Vorsprachen nicht nötig, sondern verzögern vielmehr den Bearbeitungsprozess.
Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird durch das Zuwanderungsgesetzes gefördert und gefordert.
Eingliederungsbemühungen werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt. Ausländerinnen und Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.
Ihre Teilnahmeberechtigung bzw. -verpflichtung kann durch die Ausländerbehörde oder, bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II, durch den Leistungsträger ausgesprochen werden.
Der Integrationskurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt, dass sich hierzu privater oder öffentlicher Träger bedienen kann. Auf der Internetseite des BAMF finden Sie viele Informationen hierzu.
Sie können sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen oder sind in besonderer Weise integrationsbedürftig.
Ihre persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist erforderlich.
Regelungen zum Kostenbeitrag für die Teilnahme am Integrationskurs finden Sie in der IntV.