Die Abteilung Flüchtlinge und Wohnungslose ist mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, Flüchtlingen sowie Spätaussiedlern und jüdischen Emigranten befasst. Darüber hinaus wird die finanzielle Versorgung der Asylbewerber und Flüchtlinge sichergestellt.
Grundlage der finanziellen Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bildet das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Leistungsvoraussetzungen sind:
- Besitz einer Aufenthaltsgestattung
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1, § 24 oder § 25 Abs. 4 Satz 1, Absatz 4a oder Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
- Besitz einer Duldung gem. § 60 a des AufenthG
- Vollziehbare Ausreiseverpflichtung