Gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Gelsenkirchen in Verbindung mit den hierzu ergangenen 1. Änderungs- sowie 2. Änderungssatzung sind Sie verpflichtet, durch Haltung eines Hundes Hundesteuer zu entrichten.
Unabhängig vom Alter des Hundes ist die Anmeldung zur Steuer innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung vorzunehmen.
Die Hundesteuer beträgt:
- für 1 Hund jährlich 129,00 €
- für 2 Hunde jährlich 147,00 € je Hund
- für 3 und mehr Hunde jährlich 168,00 € je Hund
für „gefährliche Hunde“ (§ 3 LHundG) und „Hunde bestimmter Rassen“ (§ 10 LHundG)
- für 1 Hund jährlich 672,00 € je Hund
- für 2 Hunde jährlich 885, 00 € je Hund
- für 3 und mehr Hunde jährlich 1.107,00 € je Hund.
Die steuerliche Anmeldung des Hundes ersetzt bei großen Hunden sowie bei bestimmten Hunderassen nicht die ordnungsrechtliche Meldepflicht nach dem Landeshundegesetz NRW. Nähere Auskünfte hierüber erhalten Sie bei den Mitarbeiter/innen der örtlichen Ordnungsbehörde.
Hund Online
Sie können die Anmeldung, Abmeldung, den Antrag auf Steuerbefreiung sowie die ordnungsbehördliche Anmeldung nach dem Landeshundegesetz auch über unser Serviceportal vornehmen. Um das Serviceportal nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst einmalig im Servicekonto registrieren. Den Link finden Sie auch im Serviceportal.
Es besteht hierbei die Möglichkeit, erforderliche Nachweise oder Unterlagen hochzuladen.
Mit der Erteilung eines Lastschriftmandats können wir Ihre fälligen Beträge rechtzeitig abbuchen. Die Erteilung oder Anpassung von Daueraufträgen entfällt für Sie. Außerdem vermeiden Sie dadurch unnötige Mahnungen.
Bitte beachten Sie, dass ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat immer nur für ein Forderungskennzeichen gilt. Wünschen Sie den Lastschrifteinzug für ein weiteres oder neues Forderungskennzeichen, so wird hierfür auch ein separates SEPA-Lastschriftmandat benötigt.
Hier können Sie direkt online ein Lastschriftmandat einrichten.
++ Hundesteuermarke wird ab 2025 digital ++
Ab 2025 wird die bisherige Hundesteuermarke durch eine direkt mit dem jährlichen Hundesteuerbescheid versandte digitale Version abgelöst. Mit Ablauf des 31.01.2025 - verliert die bisherige „Metall-Hundesteuermarke“ ihre Gültigkeit. Weitergehende Informationen finden Sie in unserer Meldung zur digitalen Hundemarke und in Ihrem aktuellen Hundesteuerbescheid (ab 2025).
Das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Gelsenkirchen
Personalausweis
Angaben zum Hund:
- Tag der Anschaffung
- Alter
- Rasse (bei Mischlingen sind mindestens zwei Rassen anzugeben)
- Herkunft
Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Diese werden bei Bedarf angefordert.