Für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlage werden Benutzungsgebühren erhoben.
Rechtsgrundlage ist die Entwässerungssatzung der Stadt Gelsenkirchen sowie die hierzu ergangene Gebührensatzung in der aktuellen Fassung.
Die Gebühren werden getrennt für die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser festgesetzt.
Berechnung Schmutzwassergebühr:
Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die Frischwassermenge, die für das Grundstück vom Wasserversorger GELSENWASSER AG im Vorjahr geliefert wurde. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser, der in die städtische Kanalisation eingeleitet wird.
Berechnung Niederschlagswassergebühr:
Berechnungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr ist die Größe der bebauten bzw. überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage eingeleitet wird.
Mögliche Gebührenermäßigungen ergeben sich aus den vorgenannten Satzungen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ergänzende Auskünfte hierzu erteilt AGG GELSENKANAL. Kontaktinformationen der Ansprechpartner befinden sich hier.
Die Gebühren werden durch den Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Die Fälligkeiten sind unter „Fälligkeit“ in den allgemeinen Erläuterungen Grundbesitzabgaben geregelt.