Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist es, preisgünstigen Wohnraum für Haushalte mit geringerem Einkommen durch zinsgünstige Darlehen zu schaffen.
Neben dem Mietwohnungsbau werden auch Eigenheime und Eigentumswohnungen sowie Maßnahmen im Bestand mit aktuell sehr attraktiven Konditionen aus Mitteln des Landes NRW gefördert. Diese Konditionen sind durch niedrige Zinsen und Tilgungsnachlässe weit attraktiver als Bau- oder Modernisierungsdarlehen auf dem „freien“ Markt. Zudem wurden zwischen Land und Stadt im Rahmen der Zukunftspartnerschaft Wohnen einige Öffnungsklauseln vereinbart, die nur für Gelsenkirchen gelten.