Teilnahmebedingungen
Fotowettbewerb Rotthausen
Die Teilnahme am Wettbewerb des Stadtteilbüro Rotthausen, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf des Wettbewerbs
Die Dauer des Wettbewerbs erstreckt sich vom 09.11.2019, 00:00 Uhr bis zum 18.01.2021, 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzende die Möglichkeit, durch Upload eines Fotos unter www.gelsenkirchen.de/rotthausen-fotowettbewerb am Wettbewerb teilzunehmen.
Teilnahme
Um am Wettbewerb teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten oder zugesandten Teilnahmeformulars notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich und unter Angabe des vollständigen Namens sowie einer gültigen E-Mail-Adresse. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt.
Pro Teilnehmendem nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Wettbewerb teil.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 14. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme und insbesondere zur Übertragung des Nutzungsrechts der Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Die Registrierung ist durch ihren gesetzlichen Vertreter vorzunehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters und andere an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Wettbewerb teil.
Nicht teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen sowie deren Familienmitglieder. Zudem behält sich die Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder mit der Durchführung des Wettbewerbs,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei unlauterem Handeln oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Wettbewerb.
Weitere Teilnahme-Voraussetzungen
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer darf bis zu zwei Bilder einreichen. Das Bild muss in digitalem JPEG-Format eingereicht werden.
Ein eingereichtes Bild muss eine Auflösung von 300 dpi haben. Die Dateigröße darf 10 Megabyte nicht überschreiten.
Die Teilnahme ist ausschließlich über die Zusendung über das Upload-Formular unter www.gelsenkirchen.de/rotthausen-fotowettbewerb möglich. Anderweitig eingesandte Beiträge sind nicht zugelassen und werden nicht zurückgeschickt. Analog fotografierte Bilder können als Scan geschickt werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten auf unbegrenzte Zeit einverstanden (siehe Datenschutzinformationsblatt nach Artikel 13 DS-GVO).
Die im Rahmen des Fotowettbewerbs eingereichten Bilder dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein.
Das Stadtteilbüro Rotthausen behält sich vor, zugesandte Bilder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu löschen.
Nutzungsrechte, Haftungs-Freistellung durch den Teilnehmer
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer räumen dem Stadtteilbüro Rotthausen an den eingereichten Bildern vergütungsfrei die räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein, einschließlich dem Recht, das Bild für den Abdruck zu optimieren und zu zeigen. Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien dies geschieht, also u. a. Print, Online, filmisch und Social Media Portale wie z.B. Facebook. Ebenfalls inbegriffen ist jegliche Form der Öffentlichkeitsarbeit für den Wettbewerb sowie Ausstellungen mit den prämierten Bildern, wie beispielsweise Ausstellungsplakate, Einladungen, E-Cards sowie ggf. den Wettbewerb begleitende Kataloge und Bücher.
Ein so verwendetes Bild wird von der Stadt Gelsenkirchen mit dem entsprechenden Copyright wie folgt versehen: „Foto: Vorname Nachname".
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer sichert zu, dass sie/er über die vorstehenden Rechte verfügen kann und dass das eingereichte Bild allein von ihr/ihm persönlich stammt, sie/er über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Bei darin abgebildeten Personen, Werken, Kennzeichen oder sonstigen Gegenständen hat die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer die erforderlichen Zustimmungen von den Betroffenen eingeholt. Die Teilnehmenden werden Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen frei.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Eingesandte Bilder, die von der Expertenjury zu den Gewinnern gewählt werden, werden durch das Stadtteilbüro als Motiv auf Postkarten gedruckt.
Darüber hinaus werden die ersten drei Plätze prämiert.
Die Ermittlung der Gewinnerinnen bzw. Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer Auswahl der besten Einsendungen durch eine Expertenjury unter allen Teilnehmenden.
Die Gewinnerinnen bzw. Gewinner des Wettbewerbs werden zeitnah über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert.
Die Aushändigung der Preise erfolgt ausschließlich an die Gewinnerin bzw. den Gewinner oder seine gesetzliche Vertretung. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten der Gewinnerin bzw. des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist die Gewinnerin bzw. der Gewinner selbst verantwortlich.
Meldet sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen werden.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, den Wettbewerb ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Wettbewerbs stören oder verhindern würden.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmende versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmenden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Im Falle eines Gewinns, erklärt sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner mit der Veröffentlichung ihres/seines Namens in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe der Gewinnerin bzw. des Gewinners auf der Webseite des Veranstalters und ihren Social Media Plattformen mit ein.
Der Teilnehmende kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die auf der Homepage des Veranstalters angegebenen Kontaktdaten zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmenden umgehend gelöscht.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sind an den Veranstalter – das Stadtteilbüro Rotthausen – zu richten.
Der Wettbewerb des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Viel Glück und Erfolg wünscht das Team des Stadtteilbüro Rotthausen!