Grundwasser ist als Bestandteil des Naturhaushaltes ein besonders schützenswertes Gut.
Grundwasserabsenkungen/-ableitungen sind grundsätzlich erlaubnispflichtig. Eine entsprechende Erlaubnis ist bei der Stadt Gelsenkirchen (Referat Umwelt - untere Wasserbehörde) zu beantragen.
Dies gilt auch für eine dauerhafte Grundwasserableitung nach Beendigung einer Baumaßnahme (z.B. Gebäudedränage).