Für den Ausstellungszyklus 2024/2025 können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die in Gelsenkirchen leben oder ihr Atelier in Gelsenkirchen unterhalten. Je nach Größe können bis zu 18 Arbeiten ausgestellt werden. Zugelassen sind Arbeiten aus den Bereichen Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Messerschnitt/Cut Out und Fotografie. Die Jury wählt aus den fristgerecht eingegangenen Bewerbungen sowohl die Beiträge für die Ausstellung im Frühjahr/Sommer 2024 also auch die Ausstellung im Herbst/Winter 2024/25 aus.
Einsendeschluss war Montag, 26. Febuar 2024. Die Bewerbung konnte ausschließlich digital per Formular und anhand von Abbildungen erfolgen. Unvollständig eingereichte Unterlagen und die Einreichung von Originalen werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen:
- Künstlerischer Lebenslauf mit Ausstellungsverzeichnis (tabellarisch)
- Abbildungen (Fotos) von 6 bis 10 Werken in Druckqualität (Die dürfen nicht älter als sechs Jahre sein und dürfen eine max. Größe von 120 cm x 170 cm nicht überschreiten, Skulpturen sollten nicht größer sein als 100 x 70 x 40 cm).
- Liste der eingereichten Arbeiten (Titel, Maße, Material, Entstehungsjahr, Verkaufs- und Versicherungspreis)
Die Jury wählt die Künstlerin/den Künstler aus.
Jurymitglieder:
- Oberbürgermeisterin Karin Welge bzw. eine Vertretung der Oberbürgermeisterin
- Julia Höner, Leiterin des Kunstmuseums Gelsenkirchen
- Ulrich Daduna, Kunstverein Gelsenkirchen e. V., 1. Vorsitzende
- Sabine Leichner-Heuer, Künstlerin, Bund Gelsenkirchener Künstler
- Andrea Lamest, Leiterin Referat Kultur
Nach der Jurysitzung werden die Künstlerinnen und Künstler über das Ergebnis informiert.