Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen. Sie können den Antragsvordruck aber auch hier herunterladen und selbst ausdrucken. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck dann in einem verschlossenen Umschlag frankiert an die Stadt Gelsenkirchen.
Kostenlos, also ohne Porto, können Sie den Antrag auch durch Ausfüllen des Online-Formulars an das Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen übermitteln. Einen Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen können Sie von Montag, den 3. Februar bis Freitag, den 21. Februar 2025, um 15 Uhr in einer der beiden Wahlscheinstellen stellen. Wenn Sie den Antrag persönlich stellen, können Sie Ihre Stimme direkt vor Ort abgeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass in den ersten Tagen nach Eröffnung der Wahlscheinstellen möglicherweise noch keine Stimmzettel verfügbar sind, da die endgültige Zulassung der Kandidaten und Parteien aufgrund der verkürzten Fristen erst Ende Januar erfolgt. Daher können die Stimmzettel nicht eher zur Verfügung stehen.
Danach erhalten Sie folgende Briefwahlunterlagen:
- einen Wahlschein, der den Nachweis für Ihr Wahlrecht darstellt,
- einen amtlichen Stimmzettel,
- einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag,
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Für die Briefwahl besteht aufgrund der besonderen Situation für die Bundestagswahl 2025 nur ein sehr kurzer Zeitraum, in dem der postalische Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen einen großen Teil einnimmt. Daher wird die Direktwahl in einer der beiden Wahlscheinstellen – soweit möglich – empfohlen.
Stimmabgabe ist nur dann gültig, wenn der Wahlbrief bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr beim Stadtwahlleiter eingegangen ist. Wenn der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist, wird die Stimmabgabe der Briefwahl nicht gewertet. Der Wahlbrief kann portofrei bei der Deutschen Post AG eingeworfen werden. Für besondere Versendungsformen, z.B. Einschreiben, müssen Sie das zusätzliche Entgelt selbst tragen. Nutzen Sie ein anderes Briefbeförderungsunternehmen als die Deutsche Post AG, müssen Sie die Versandkosten selbst tragen. Wird der Wahlbrief im Ausland abgegeben, so ist er stets ausreichend zu frankieren. Bitte beachten Sie die Zustellzeiten der Post, damit der Wahlbrief noch pünktlich ankommen kann. Gerne können Sie den Wahlbrief bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr in einen der städtischen Briefkästen an folgenden Standorten werfen:
- Ebertstraße 11 (Hans-Sachs-Haus)
- Wildenbruchplatz 7
- Goldbergstraße 12 (Rathaus Buer)
Der Wahlbrief darf nach Eingang bei der Stadtverwaltung nicht mehr zurückgegeben werden.