In der Zeit vom 3. bis 21. Februar 2025 öffnen in Gelsenkirchen-Altstadt und in Gelsenkirchen-Buer die Wahlscheinstellen. Sie sind Anlaufstelle bei verschiedenen Fragen und Angeboten rund um die Wahl. Darüber hinaus können Wahlberechtigte dort direkt wählen. Die Wahlberechtigten können sich die Briefwahlunterlagen auch nach Hause oder an eine andere Anschrift (z.B. Urlaubsanschrift) senden lassen.
Die Wahlscheinstellen im Hans-Sachs-Haus (ehemalige Räumlichkeiten des Bistro Sachs) in der Eberstraße 11 und in der Horster Straße 6 sind bis Freitag, den 21. Februar 2025 um 15 Uhr geöffnet.
- Sie können direkt in den Wahlscheinstellen wählen. Dazu werden die Briefwahlunterlagen genutzt, die Sie vor Ort erhalten.
- Sie können in den Wahlscheinstellen einen Antrag stellen, damit Ihnen die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt werden. Wenn Sie den Antrag nicht persönlich stellen können, kann jemand anderes den Briefwahlantrag für Sie stellen; er muss allerdings mit einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen haben, genügt der Ausweis.
Beide Wahlscheinstellen sind barrierefrei zugänglich.
Bitte beachten Sie jedoch, dass in den ersten Tagen nach Eröffnung der Wahlscheinstellen möglicherweise noch keine Stimmzettel verfügbar sind, da die endgültige Zulassung der Kandidaten und Parteien aufgrund der verkürzten Fristen erst Ende Januar erfolgt. Daher können die Stimmzettel nicht eher zur Verfügung stehen.