Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen. Sie können den Antragsvordruck aber auch hier herunterladen und selbst ausdrucken. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck dann in einem verschlossenen Umschlag frankiert an die Stadt Gelsenkirchen.
Kostenlos, also ohne Porto, können Sie den Antrag auch durch Ausfüllen des Online-Formulars an das Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen übermitteln.
Einen Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen können Sie von Montag, den 13. Mai 2024 bis Freitag, den 7. Juni 2024, um 18 Uhr in einer der beiden Wahlscheinstellen stellen. Wenn Sie den Antrag persönlich stellen, haben Sie die Möglichkeit unmittelbar in einer der beiden Wahlscheinstellen Ihre Stimme abzugeben. Die barrierefreien Wahlscheinstellen finden Sie in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und in der Ebertstraße 11 (Atrium des Hans-Sachs-Hauses) in Gelsenkirchen.
Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Postversand einige Zeit in Anspruch nimmt.
Danach erhalten Sie folgende Briefwahlunterlagen:
- einen Wahlschein, der den Nachweis für Ihr Wahlrecht darstellt,
- einen amtlichen Stimmzettel,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag,
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Stimmabgabe ist nur dann gültig, wenn der Wahlbrief bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr beim Stadtwahlleiter eingegangen ist. Wenn der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist, wird die Stimmabgabe der Briefwahl nicht gewertet. Der Wahlbrief kann portofrei bei der Deutschen Post AG eingeworfen werden. Für besondere Versendungsformen, z.B. Einschreiben, müssen Sie das zusätzliche Entgelt selbst tragen. Nutzen Sie ein anderes Briefbeförderungsunternehmen als die Deutsche Post AG, müssen Sie die Versandkosten selbst tragen. Wird der Wahlbrief im Ausland abgegeben, so ist er stets ausreichend zu frankieren.
Der Wahlbrief darf nach Eingang bei der Stadtverwaltung nicht mehr zurückgegeben werden.