Sie können Ihren Briefwahlantrag ab Anfang Mai 2024 online stellen. Hierzu benötigen Sie die Sicherheitsnummer auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Sicherheitsnummer finden Sie oben rechts auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie zwischen 2. und 19. Mai 2024 erhalten sollten.
Online können Sie den Briefwahlantrag nur unter Zuhilfenahme der Wahlbenachrichtigung stellen.
In diesem Jahr werden erstmalig Wahlbenachrichtigungen in Briefform versandt.
Alternativ können Sie den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen und bei der Stadt Gelsenkirchen abgeben oder in einem verschlossenen Umschlag frankiert an die Stadt Gelsenkirchen senden.
Ohne Wahlbenachrichtigung können Sie
- den Antragsvordruck hier herunterladen, selbst ausdrucken und bei der Stadt Gelsenkirchen abgeben oder in einem verschlossenen Umschlag frankiert an die Stadt Gelsenkirchen schicken oder
- den Antrag in einer der beiden Wahlscheinstellen in der Horster Straße 6 oder in der Ebertstraße 11 (Atrium des Hans-Sachs-Hauses) von Montag, den 13. Mai 2024 bis Freitag, den 7. Juni 2024, persönlich stellen und Ihre Stimme direkt abgeben.